Allgemeine Geschäftsbedingungen der MAILING-BROKER GmbH
I. Geltungsbereich/Vertragsschluss
1. Alle Leistungen und Lieferungen der Mailing-Broker GmbH (nachfolgend: MB) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Kunde (Besteller) verzichtet auf seine eigenen Geschäfts- oder sonstgen Bedingungen. Diese AGB gelten für alle gegenwärtgen oder künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie im Einzelfall von MB schriftlich bestätigt worden sind.
II. Urheberrechte und Nutzungsrechte
1. Das Urheberrecht hat derjenige inne, der das Werk erscha en hat. Dem Au raggeber werden lediglich die Nutzungs- oder Verwertungsrechte an dem Werk eingeräumt. Diese Nutzungs- oder Verwertungsrechte, die die MB als Urheber oder Inhaber dieser Rechte einräumt, können medienspezifisch und zeitlich beschränkt werden. Das Recht zur Nutzung erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars. Sofern keine anderwei ge schri liche Vereinbarung vorliegt, hat der Au raggeber diese von der MB eingeräumten Rechte lediglich für die jeweilige Vertragsmaßnahme inne. Zeitlich wird sie längstens auf die Dauer der jeweiligen vertraglichen Zusammenarbeit beschränkt.
2. Alle Entwürfe oder Werkleistungen der MB sind persönliche geistige Schöpfungen der MB und somit durch das Urhebergesetz geschützt. Dieser Schutz entfaltet sich auch, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3. Änderungen des Originals sowie der Reproduktionen von Arbeiten einschließlich der Urheberzeichnung dürfen nicht ohne Vorliegen einer Zustimmung der MB vorgenommen werden. Es ist unzulässig, das Werk oder auch nur Teile eines Werkes der MB nachzuahmen.
4. Die von der MB entwickelten Werbemittel dürfen von der MB für Eigenwerbung genutzt werden. Zudem darf die MB die von ihr entwickelten Werbemittel mit kleiner Schrift oder auf sonstige angemessene Weise kennzeichnen
5. Der Auftraggeber darf die Werke der MB nur für die vereinbarte Art der Nutzung und für den verabredeten Umfang verwenden
6. Zweck des Vertrages ist lediglich der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung mit der MB abgestimmte Zweck, sofern keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung zwischen der MB und dem Auftraggeber vorliegt. Zahlt der Auftraggeber das Honorar, so erwirbt er das Recht, die Arbeiten der MB in dem vertraglich festgelegten Rahmen zu verwenden.
7. Möchte der Auftraggeber die von der MB eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte übertragen oder die Werke der MB mehrfach nutzen, so muss der Auftraggeber zuvor die schriftliche Einwilligung der MB einholen. Diese Übertragung oder Mehrfachnutzung (beispielsweise für ein anderes Produkt) ist honorarpflichtig.
8. Des Weiteren hat die MB über den Umfang der Nutzung von Werken einen Auskunftsanspruch. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zwischen der MB und dem Auftraggeber verbleiben die eingeräumten Nutzungsrechte an Arbeiten bei der MB, sofern der Auftraggeber bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt hat.
III. Preise
1. Angebote der MB sind 14 Tage ab Angebotsdatum gültig. Die Angebote sind freibleibend
und unverbindlich und werden erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich.
2. Maßgebend für den Inhalt und Umfang der uns erteilten Aufträge sind ausschließlich unsere
Angebote und Auftragsbestätigungen.
3. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Kunde als Auftraggeber, soweit
keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung mit der MB vorliegt. Die Preise der MB
enthalten keine Mehrwertsteuern. Die Preise von MB gelten ab Werk. Die Preise schließen
Verpackungs-, Fracht-, Porto-, Versicherungs-, und/oder sonstige Versandkosten nicht ein.
4. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch
verursachten Maschinenstillstands werden dem Kunden zusätzlich berechnet.
5. Entwürfe, Skizzen, Probedrucke, Proofs, Korrekturabzüge, Änderungen an übertragenen Daten
und ähnliche Arbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für
Datenübertragung. Erfolgt die Lieferung der Arbeit in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar
(beispielsweise Grafiker-Leistung) jeweils bei Ablieferung eines Teils fällig.
6. Sofern die Abwicklung eines Auftrags länger als zwei Monate dauert und sich in dieser Zeit
die Lohn- und/oder Materialkosten erhöhen, so ist MB zur entsprechenden Abänderung des
vereinbarten Preises berechtigt. Dies gilt auch für eine etwaige Änderung von gesetzlichen
Abgaben und Gebühren, z.B. Erhöhung der Umsatz – oder Gewerbesteuer (kommunale
Unternehmersteuer).
7. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe,
die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen
(Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand berechnet. Es gilt ein
Stundensatz von 90€ zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern kein Preis vereinbart wurde.
Unvorhersehbarer Mehraufwand ist im Nachhinein zu honorieren.
IV. Lieferung
1. Die Lieferung der Unterlagen und der Adressen an MB erfolgt frei Haus.
2. Von MB genannte Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich. Der Kunde ist erst dann zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er MB eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und MB
die Verzögerung grob fahrlässig verschuldet hat. Ausdrücklich vereinbarte Termine gelten nur
insofern, als eine etwaige hierfür erforderliche Leistung des Kunden und/oder eines Dritten fristund
absprachegemäß erfolgt.
3. Zusendungen und Rücksendungen der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des
Auftraggebers.
V. Zahlung
1. Alle Zahlungen haben sofort nach Rechnungseingang rein netto und ohne Abzug zu erfolgen. Die
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Konto von MB gutgeschrieben ist.
2. Soweit die MB Kosten für Porto, sonstige Fremdkosten oder außergewöhnliche Vorleistungen zu
tragen hat, so ist die MB berechtigt, 100% des voraussichtlichen Gesamtrechnungsbetrages als
Vorkasse zu verlangen.
3. Bei Zahlungsverzug und/oder sonstigen Verletzungen der Zahlungsverpflichtung des Kunden
ist MB berechtigt, sofort ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten. Alle von MB
gegenüber dem Kunden bestehenden Zahlungsverpflichtungen werden in diesem Fall sofort in
einem Betrag fällig.
4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5. Wird nach Auftragserteilung erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die
mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so kann MB Vorauszahlung verlangen
und/oder noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die weitere Produktion stoppen.
6. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basis-Zinssatz zu zahlen. Die
Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
7. Zahlt der Kunde binnen zehn Tage nach Rechnungseingang und Lieferung der Ware den Preis
nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
VI. Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die von MB zugesandten Entwürfe, Vor- und Zwischenerzeugnisse und/
oder hergestellte/ausgelieferte Ware sofort nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu
überprüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Druckfreigabe auf den Kunden über.
2. Mängelanzeigen haben unverzüglich und schriftlich (§377 HGB) zu erfolgen. Soweit der Kunde nicht
innerhalb von fünf Tagen nach Zugang der Ware oder Erbringung der Leistung Beanstandungen
erhebt, gilt die Ware oder Erbringung der Leistung angenommen. Beanstandungen nach dieser
Frist kann MB zurückweisen. Bei gerechtfertigter Beanstandung besteht nur der Anspruch auf
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von MB bis zur Höhe des Auftragswertes.
3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten
Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
4. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen
vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen
Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Außerdem ist die Haftung für
Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen,
ausgeschlossen.
5. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen
Stand entsprechende Programme einzusetzen. Die Datensicherung obliegt dem Kunden. MB ist
berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge können nicht beanstandet werden.
Berechnet wird die gelieferte Menge. Werden Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg geliefert,
erhöht sich der Prozentsatz
VII. Haftung
1. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages die Rechte Dritter,
insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Kunde hat MB von allen Ansprüchen Dritter
wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
2. Für Schäden haftet MB gegenüber dem Auftraggeber nur, soweit dieser auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gilt die Haftungsbegrenzung nich
3. Dem Auftraggeber werden von allen Produktionen und Veröffentlichungen oder sonstigen
drucktechnischen Gestaltungen vorab Entwürfe in pdf-Format zur Verfügung gestellt. Diese
Entwürfe müssen vom Kunden Korrektur gelesen und freigegeben werden. Für danach gleichwohl
verbleibende Fehler haftet die MB nicht.
4. Wird im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen vom Auftraggeber an die MB
delegiert, stellt der Auftraggeber die MB von der Haftung frei.
5. Für die Richtigkeit und Qualität des gelieferten Materials und der Mailingadressen haftet
ausschließlich der Kunde. Dies gilt unabhängig davon, ob das Material per Datei, in gedruckter
oder sonstiger Form durch den Kunden und/oder Dritte an MB geliefert wird.
6. Soweit MB nach dem Vertrag den Entwurf und/oder die Herstellung der Mailings selbst übernimmt,
ist für den Inhalt und die Qualität der vom Kunden gelieferten Vorlagen, gleich in welcher Form,
jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Entwurf und/ oder die Herstellung aufgrund
der vorherigen Beratung durch MB erfolgt.
7. Soweit MB zum Zwecke des Vertrages Fremdleistungen in Namen des Auftraggebers und auf
dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet MB nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnissen
der beauftragten Leistungserbringer und/oder deren Versäumnisse. Insbesondere gilt dies bei
zugesagten Liefer-, Verteil- oder anderweitigen Terminen, die von den in Auftrag gegebenen
Leistungserbringern eingehalten werden müssen. Zudem haftet die MB nicht für die durch
den beauftragten Leistungserbringer verwendeten Papiers (Papierqualität, Farbe und/oder
Beschaffenheit des vom beauftragten Leistungserbringer verwendeten Papiers).
8. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz beruht. Ebenfalls
besteht kein Anspruch auf Haftung für Folgeschäden. Haftung und Schadensersatzansprüche sind
ausschließlich auf den Auftragswert der Honorare der MB beschränkt.
9. Hat die MB rechtliche Bedenken bezüglich einer geplanten Werbemaßnahme, so wird der
Auftraggeber darauf hingewiesen; jedoch besteht eine solche Verpflichtung der MB hierzu
nicht. Eine rechtliche Prüfung der Gestaltung und/oder der Inhalte von Werbemaßnahmen
ist kein Bestandteil unserer Angebote. Beim Unterlassen solcher Hinweise bestehen keine
Schadensersatzansprüche.
VIII. Verzug
1. Die MB hat Liefer- und Leistungsverzögerungen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten, wenn diese aufgrund höherer Gewalt oder Ereignisse,
durch die die Leistungserbringung durch die MB wesentlich erschwert oder unmöglich
gemacht wird – darunter fallen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen,
Ausfall von Kommunikationsnetzen usw. (auch bei beauftragten Leistungserbringern oder
Unterauftragsnehmern), eintreten. Infolgedessen hat die MB die Berechtigung, die Leistung bzw.
die Lieferung um die Dauer der eingetretenen Verzögerung – zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit – hinauszuschieben.
2. Treten technische Probleme auf, durch die die Vertragsweiterführung unmöglich gemacht wird,
darf die MB Teile oder den gesamten Vertrag ohne Fristsetzung kündigen.
IX. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
X. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Erfüllung der Forderungen von MB bleiben alle Leistungen und Waren im
Eigentum von MB. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
2. Bei Vollstreckungsmaßnahmen ist der Kunde verpflichtet, MB umgehend zu informieren und die
Vollstreckungsbeamten auf den Eigentumsvorbehalt von MB hinzuweisen.
3. Eine Übertragung von Vertragsrechten und
XI. Wirksamkeit/ Erfüllungsort/ Gerichtsstand
1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit
der anderen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingung(en) tritt die gesetzliche
(Neu-)Regelung in Kraft.
2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen MB und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
3. Gerichtsstand ist München.